Madonna hat gewonnen

Die Sängerin (56) steckte in einem Urheberrechtsstreit, der nun endlich ein Ende genommen hat. Und das Urteil ist definitiv zur Freude der Pop-Queen ausgefallen…

Madonna hat in einem Urheberrechtsstreit einen Sieg errungen.
In dem Streit ging es um die Verwendung eines 0.23 Sekunden langen Ausschnitts aus dem Song ‚Love Break‘ in Madonnas Hit ‚Vogue‘ aus dem Jahr 1990. Das winzige Musikstück wurde allerdings ohne Genehmigung verwendet. Die Rechte an dem ‚Love Break‘-Musikstück besitzt das Plattenlabel ‚VMG Salsoul‘. Dies hatte die Pop-Queen wegen unerlaubten Sampelns verklagt. Die Meinungen im Gericht gingen bei dem Fall allerdings auseinander, wie die ‚Bild‘-Zeitung berichtete. Nach Auffassung der Richterin Susan Graber war der verwendete Musikschnipsel so kurz, dass kein Zuhörer ihn als Ausschnitt aus dem Lied ‚Love Break‘ identifizieren könnte. Ein Richter des dreiköpfigen Gremiums hielt jedoch dagegen, dass es sich dennoch um geistigen Diebstahl handeln würde, ganz gleich, wie lang dieses Segment letztendlich ist.

Nun kam das Berufungsgesicht im kalifornischen Pasadena endlich zu einem Urteil und verkündete die Entscheidung am Donnerstag (2. Juni). Demnach haben die 57-jährige Sängerin und ihr Plattenproduzent Shep Pettibone nicht gegen Copyright-Gesetze verstossen. Das Urteil wurde mit einer 2:1 Mehrheit gefällt.

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