Britney Spears‘ Vater darf weiter mitbestimmen – mit Einschränkungen

Britney Spears möchte ihren Vater nicht mehr als Vormund.

Quelle: Shutterstock.com / Kathy Hutchins

Britney Spears möchte ihren Vater als Vormund loswerden. Der neueste Richterspruch fällt anders aus. Er bleibt, muss die Vormundschaft aber teilen.

Neueste Wendung in einem langwierigen Gerichtsstreit über Finanzen und Vormundschaft der US-Sängerin Britney Spears (39, „Glory“): Ein Richter hat bei einer gerichtlichen Anhörung am Donnerstag in Los Angeles den Status quo bestätigt. Wie unter anderem „The Guardian“ meldet, bleiben ihr Vater, Jamie Spears, und die Verwaltungsfirma „Bessemer Trust“ gemeinsam mit der Vormundschaft betraut. Jamie Spears‘ Anwälte wollten mit dem – nun abgelehnten – Antrag erreichen, dass er einige seiner Rechte über den Nachlass des Popstars behalten kann.

Britney Spears‘ Anwälte versuchen hingegen, Jamie Spears komplett aus der Vormundschaft entfernen zu lassen. Sie soll „Angst“ vor ihm haben und ihre „Karriere nicht fortführen“ können, wenn er sie „kontrolliere“, so die Argumentation. Im November 2020 lehnte der Richter allerdings auch dies bereits ab, fügte aber „Bessemer Trust“ als Mitvormund und Unternehmenstreuhänder hinzu.

„Framing Britney Spears“ bringt einiges ins Rollen

Die Anhörung fand wenige Tage nach Erscheinen des Dokumentarfilms „Framing Britney Spears“ der „New York Times“ statt. Darin wird gezeigt, wie der Druck, von klein auf in der Öffentlichkeit zu stehen, zu dem berühmt-berüchtigten Zusammenbruch des Popstars im Jahr 2007 beitrug. Nur ein Jahr danach wurde eine Vormundschaft für sie angeordnet. Jamie Spears ist seit deren Beginn im Jahr 2008 dafür zuständig.

Weitere Gerichtstermine sind für den 17. März und den 27. April angesetzt worden.

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