ESC: Russische Kandidatin darf nicht einreisen

Die russische Sängerin Julia Samoilowa darf nicht in Kiew für ihr Heimatland antreten. Grund: Sie war zuvor bereits auf der Krim aufgetreten.

Weil die Sängerin 2015 bei einem Gala-Konzert auf der politisch heftig umkämpften Halbinsel Krim performt hat, darf sie nun nicht zum Eurovision Song Contest in das osteuropäische Land kommen. Dies teilte die Behördensprecherin Olena Gitlijanska der Nachrichtenagentur ‚AFP‘ am Mittwoch (22. März) mit. Die Künstlerin habe vom ukrainischen Geheimdienst ‚SBU‘ ein dreijähriges Einreiseverbot auferlegt bekommen. Die Krim wurde 2014 von Russland annektiert und sorgt seitdem immer wieder für heftige Streitereien zwischen den beiden Ländern. Beide Staaten betrachten die Halbinsel nämlich als ihr rechtmässiges Gebiet.

Russlands Vize-Aussenminister Grigori Karasin äusserte sich laut der Nachrichtenagentur ‚Interfax‘ empört über das Einreiseverbot. Diese Aktion würde einen „weiteren ungeheuerlichen, zynischen und unmenschlichen Akt“ darstellen, wird er zitiert. Dieser Skandal entfacht auf jeden Fall die Diskussion aufs Neue, wie politisch ein Musikevent sein sollte. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Länder auf die Verbannung von Julia Samoilowa reagieren. Der ESC findet am 13. Mai in Kiew statt.

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