Ausgangsbeschränkung vs. Ausgangssperre: Wo liegt der Unterschied?

Viele Bürger in Deutschland sind aufgrund der in Kraft getretenen Corona-Regeln verunsichert: Was ist während einer Ausgangsbeschränkung noch erlaubt und was ist der Unterschied zu einer Ausgangssperre?

Deutschland sieht weiterhin von einer bundesweiten Ausgangssperre im Kampf gegen das Coronavirus ab. Die Politik begrüsst lieber Einschränkungen unter dem Begriff der „Ausgangsbeschränkung“. Die aktuelle Einigung von Bund und Ländern ist dabei nur eine Empfehlung, die einzelnen Punkte müssen von den Bundesländern individuell umgesetzt werden. Doch was gilt jetzt eigentlich während dieser Beschränkungen und wo genau liegt der Unterschied im Vergleich zu einer Ausgangssperre?

Die Definition der Begriffe „Ausgangsbeschränkung“ und „Ausgangssperre“ ist juristisch nicht eindeutig festgelegt und daher Auslegungssache. Das Wort „Ausgangsbeschränkung“ meint im Allgemeinen zunächst eher eine Aufforderung, nur noch Besorgungen zu machen, die zwingend notwendig sind. Es kann aber auch heissen, dass das Verlassen der eigenen Wohnung ausschliesslich erlaubt ist, wenn ein triftiger Grund vorliegt, wie zum Beispiel zur Arbeit gehen, Einkäufe erledigen oder einen Arztbesuch. Von einer Ausgangssperre spricht man wohl dann, wenn diese triftigen Gründe mit entsprechenden Zertifikaten nachgewiesen werden müssen, wie es beispielsweise in Frankreich der Fall ist. In Kriegsgebieten gibt es aber auch nächtliche Ausgangssperren, bei denen die Menschen zu bestimmten Zeiten das Haus gar nicht mehr verlassen dürfen.

Ausgangsbeschränkung in Deutschland – gravierende Einschränkungen

Generell gilt bei einer Ausgangsbeschränkung hierzulande, dass sich nicht mehr als zwei Menschen zusammen im Freien aufhalten dürfen – es sei denn, es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Der Mindestabstand zu anderen Personen soll dabei mindestens 1,5 Metern betragen. Weiterhin erlaubt sind sportliche Betätigung und Bewegung an der frischen Luft, solange sie nicht in Gruppen stattfinden. Auch gestattet sind das Spielen mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge mit dem Hund. Dazu darf man das Haus verlassen, wenn man: Zur Arbeit oder Notbetreuung der Kinder, zum Einkaufen, Arzt, zu nötigen Terminen und Prüfungen muss oder Hilfsbedürftige unterstützt.

Verschärfte Regeln in Bayern

In vielen Bundesländern gelten bereits strengere Regelungen. Auch wenn Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wohl gerne eine bayernweite Ausgangssperre gesehen hätte, bleibt es vorerst bei der sogenannten Ausgangsbeschränkung, allerdings mit schärferen Regeln. Nach draussen darf man nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstands – also beispielsweise nicht mehr mit einem Freund oder einer Freundin zum Joggen, wenn der oder die nicht in derselben Wohnung lebt.

Ausgangssperre in Frankreich – Wohnung nicht mehr verlassen

Bei der Ausgangssperre, wie sie vor Kurzem in Frankreich verhängt wurde, dürfen die Menschen in den kommenden Tagen ihre Wohnung nicht mehr verlassen – es sei denn, sie haben einen triftigen Grund und können diesen auch nachweisen. Man darf also nur noch zur Arbeit gehen, einen Arzt aufsuchen oder dringende Einkäufe erledigen. Auch legal ist das Joggen allein in der Nähe der eigenen Wohnung.

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