Massnahmen gegen Coronavirus bleiben bis 20. April in Kraft

Die ergriffenen Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie schränken das öffentliche Leben gravierend ein. Eine Lockerung wird es aber frühestens nach dem 20. April geben, wie Kanzleramtschef Helge Braun nun bestätigte.

Wann können wir wieder zur Normalität zurückkehren? Diese Frage beschäftigt im Moment ganz Deutschland. Jetzt ist allerdings klar: nicht vor dem 20. April. Denn bis dahin bleiben alle Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in ihrer jetzigen Form in Kraft, das bekräftigte Kanzleramtschef Helge Braun (47) in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“.

„Wir reden jetzt bis zum 20. April nicht über irgendwelche Erleichterungen“, so der CDU-Politiker. Bis dahin würden alle vor zwei Wochen in Kraft getretenen Massnahmen bestehen bleiben. Eine Entscheidung, ob die vergangenen Sonntag für mindestens zwei Wochen verhängte Kontaktsperre nochmals verlängert wird, sei allerdings noch nicht gefallen. Man werde sich „im Laufe der kommenden Woche mit den Ministerpräsidenten absprechen, wie es damit nach dem nächsten Sonntag, 5. April, weitergeht“.

Nach Ostern weiss man mehr

Unmittelbar nach Ostern würde man dann sagen können, wie es im Allgemeinen nach dem 20. April weitergeht, so Braun. Er habe aber den Eindruck, dass sich die Menschen in Deutschland „vorbildlich an die Regeln“ halten würden. „Und deshalb bin ich überzeugt, dass wir in einigen Tagen ihren Erfolg sehen werden“, gibt sich der Politiker zuversichtlich.

Welche Massnahmen gelten?

Generell gilt bei einer Ausgangsbeschränkung hierzulande, dass sich nicht mehr als zwei Menschen zusammen im Freien aufhalten dürfen – es sei denn, es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Der Mindestabstand zu anderen Personen soll dabei mindestens 1,5 Metern betragen. Weiterhin erlaubt sind sportliche Betätigung und Bewegung an der frischen Luft, solange sie nicht in Gruppen stattfinden. Auch gestattet sind das Spielen mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge mit dem Hund. Zudem darf man das Haus verlassen, wenn man: Zur Arbeit oder Notbetreuung der Kinder, zum Einkaufen, Arzt, zu nötigen Terminen und Prüfungen muss oder Hilfsbedürftige unterstützt.

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