Sommerurlaub 2020: Worauf müssen sich Reisende einstellen?

Der Sommerurlaub 2020 soll trotz der anhaltenden Corona-Pandemie möglich sein. Touristen müssen allerdings mit Einschränkungen rechnen.

Die Corona-Pandemie schränkt das Leben in Deutschland und der Welt weiterhin ein – inklusive der Möglichkeit, zu verreisen. Das Auswärtige Amt verlängerte gerade die geltende weltweite Reisewarnung bis einschliesslich 14. Juni. Dennoch gibt es Lichtblicke. Die Corona-Massnahmen werden langsam gelockert, nach dem Einzelhandel dürfen bald auch die Gastronomie, Hotels und andere Ferienunterkünfte unter Auflagen wieder öffnen. Der Sommerurlaub 2020 soll sogar im europäischen Ausland möglich sein – unter bestimmten Voraussetzungen, wie die EU-Kommission am Mittwoch (13. Mai) bekanntgab.

Die deutschen Grenzkontrollen sollen auf Beschluss des Bundesinnenministeriums ab kommenden Samstag (16. Mai) schrittweise gelockert werden, auf touristische Reisen soll bislang jedoch verzichtet werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (70, CSU) verlängerte die Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz bis zum 14. Juni, „mit der klaren Zielsetzung, dass wir dann ab Mitte Juni den freien Reiseverkehr wieder wollen“, erklärte er. Aussenminister Heiko Maas (53, SPD) präsentierte keinen genauen Fahrplan, kündigte allerdings an, die Reisewarnungen zuerst im europäischen Raum aufzuheben.

Infektionszahlen als Gradmesser

Ähnlich sieht die Empfehlung der EU-Kommission aus. Sie macht rückläufige Infektionszahlen auf beiden Seiten sowie identische Hygienevorschriften zur Voraussetzung für den freien Reiseverkehr zwischen zwei EU-Ländern. Ausserdem sollen Reisen nur in Gebiete gestattet sein, in denen genug medizinische Kapazitäten vorhanden sind, um notfalls auch Touristen behandeln zu können – inklusive einer ausreichenden Anzahl an Corona-Tests. Einreisen aus dem EU-Ausland sollen dagegen noch bis Mitte Juni untersagt bleiben.

Die Tourismusbranche, die von der Corona-Krise mit am schwersten betroffen ist, muss sich wohl darauf einstellen, strikte Hygienekonzepte vorzulegen und Sicherheitsmassnahmen einzuhalten. Reisende dürften vermutlich auch im Urlaub zum Beispiel Abstandsgebote einhalten und Mund- und Nasenschutz tragen. Teilweise könnte auch die Verringerung der Gästeanzahl in Unterkünften und Restaurants notwendig sein.

Umfassende Auflagen für Hotels und Fluggesellschaften

Für das Hotelgewerbe gibt die EU besonders strenge Empfehlungen ab. So soll Personal gesondert geschult werden und die Gäste sollen regelmässig über Neuigkeiten der lokalen Behörden informiert werden. Wichtig sei auch die Möglichkeit einer Kontaktverfolgung im Falle eines Ausbruchs des Virus. Hier könnte die bereits ausgiebig diskutierte und in der Entwicklung befindliche „Corona-App“ zum Einsatz kommen. Zudem soll es besondere Regelungen für Mitglieder von Risikogruppen geben, beispielsweise die Bereitstellung von Mahlzeiten im Hotelzimmer.

Um den notwendigen Mindestabstand zu gewährleisten, wird es Hotels empfohlen, Slots für das Verzehren von Mahlzeiten in Restaurants und Cafés sowie den Aufenthalt am Pool oder im Fitnessbereich zu vergeben. Ausserdem werden sich Reisende wohl damit anfreunden müssen, auch im Urlaub nur durch Glasscheiben oder alternative Schutzwände mit Mitarbeitern in Kontakt zu treten und mit Markierungen auf dem Boden auf den Sicherheitsabstand hingewiesen zu werden. Eine weitere Empfehlung betrifft die Nutzung von Aufzügen: Sie sollen den Gästen vorbehalten sein, denen das Treppensteigen Schwierigkeiten bereitet.

Flugreisende sollten sich darauf einstellen, ihre Schutzmasken weiterhin an Flughäfen und während des Fluges zu tragen, denn die Maskenpflicht dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit trotz weiterer Lockerungen vorerst bestehen bleiben. Fluggesellschaften sollen zudem Klimaanlagen in ihren Flugzeugen vorweisen können, die die Luft genauso gut reinigen, wie es in Krankenhäusern der Fall ist. Die EU-Kommission will Lufthansa, Ryanair und Co. allerdings keine Vorschriften bezüglich der Sitzbelegung machen. So soll der Mittelsitz nicht zwangsläufig frei bleiben. Den Fluggästen soll es allerdings möglich sein, Abstand zu anderen Passagieren zu halten.

Quarantänepflicht sorgt für Probleme

Was wartet nach der Ankunft im jeweiligen Reiseland auf die Urlauber? Probleme bereitet zum Beispiel in Spanien eine gerade beschlossene 14-tägige Quarantänepflicht für Passagiere, die aus dem Ausland einreisen und die ab Freitag (15. Mai) gilt. Die Regelung bleibt vorerst bis zum 25. Mai bestehen und erschwert die Wiederaufnahme des touristischen Betriebs in dem bei Deutschen beliebten Mittelmeerland.

Die Balearen verhandeln laut einem Bericht der „Mallorca-Zeitung“ aktuell mit Deutschland über die Möglichkeit eines sichereren Tourismus-Korridors und setzen auf bilaterale Abkommen. Die von der Zentralregierung in Madrid beschlossene Quarantänepflicht erschwert diesen Prozess nun erheblich.

Darauf, was Urlauber in diesem Jahr an den europäischen Badestränden erwartet, gibt eine Ankündigung aus Griechenland einen kleinen Vorgeschmack. Wegen einer bevorstehenden Hitzewelle hat sich der dortige Corona-Krisenstab nach einem Bericht des griechischen Staatsfernsehens (ERT) auf eine vorzeitige Öffnung aller organisierten Badeanstalten des Landes ab Samstag geeinigt. Es dürfen sich dort allerdings nur 40 Menschen auf jeweils 1.000 Quadratmetern aufhalten. Zudem muss der Abstand zwischen den Sonnenschirmen mindestens vier Meter betragen, unter den Schirmen dürfen maximal zwei Liegen stehen.

Reisekarte soll Urlaubern Klarheit verschaffen

Die EU-Kommission will es Urlaubern mithilfe einer Karte erleichtern, sich einen Überblick über die aktuelle Lage an ihrem Zielreiseort zu verschaffen – inklusive der Infektionsrate und den aktuell geltenden Massnahmen. Sie soll vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten entwickelt werden.

Bezüglich der Erstattung von bereits gebuchten Tickets bleibt die EU-Kommission bislang bei ihrer Linie. Die Verbraucher sollen weiterhin die Wahl haben, ob sie ihr Geld zurückverlangen möchten oder einen Gutschein akzeptieren. Deutschland drängte zuvor darauf, die Kunden zum Akzeptieren von Gutscheinen zu verpflichten. Die Bundesregierung sieht mittlerweile allerdings von diesem Vorhaben ab, nachdem sie harter Gegenwind aus Brüssel ankündigte.

Die EU-Kommission kann bezüglich Massnahmen und Vorgaben lediglich Empfehlungen abgeben, Entscheidungen trifft letztendlich jedes EU-Land eigenständig. Urlauber sollten sich deshalb ausgiebig über die jeweilige Lage an ihrem Zielreiseort informieren. Ausserdem gilt es, zu bedenken, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie dynamisch ist. Basierend auf dem Infektionsgeschehen können jederzeit wieder Änderungen bezüglich der notwendigen Massnahmen inkrafttreten, die den Urlaub beeinträchtigen.

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