Johnny Depp kassiert volle Gage für „Phantastische Tierwesen 3“

Einen Tag stand Johnny Depp für „Phantastische Tierwesen 3“ vor der Kamera, dann trat er zurück. Sein volles Gehalt bekommt der Schauspieler dennoch.

Johnny Depps (57) Rücktritt von seiner Rolle des dunklen Zauberers Gellert Grindelwald in der „Phantastische Tierwesen“-Reihe ist endgültig. Seit Beginn der Dreharbeiten am 20. September in London stand der Schauspieler lediglich für eine Szene vor der Kamera. Seine Gage soll der Hollywood-Star dennoch in Gänze erhalten, wie nun das US-Branchenportal „The Hollywood Reporter“ schreibt. Depp profitiere demnach von einem so genannten „Pay or Play“-Vertrag mit Warner Bros.

Dieser sehe vor, dass Depp vollständig entschädigt wird, unabhängig davon, ob er „Phantastische Tierwesen 3“ dreht oder nicht. Auch in dem nun wohl eintretenden Fall, dass seine Rolle neu besetzt wird, könne der 57-Jährige mit dem vollständigen Erhalt seiner achtstelligen Gage rechnen. Laut Bericht ist Depp der Spitzenverdiener der Produktion. Zwar hätte er in der zweiten Fortsetzung einen ähnlich grossen Spielanteil gehabt wie seine Co-Stars Jude Law (47) und Eddie Redmayne (38), finanziell käme für ihn aber deutlich mehr dabei heraus.

Weiterer Gerichtstermin wartet auf den Schauspieler

Johnny Depp wurde von Warner Bros. nicht gefeuert, sondern viel eher zum Rücktritt aufgefordert. Der Schauspieler kam dieser Forderung nach. Der Entscheidung vorangegangen war der verlorene Mega-Prozess gegen die britische „The Sun“, die Depp 2018 in einem Artikel als „Frauenschläger“ bezeichnet hatte. Ein Richter des Royal Courts of Justice in London erklärte Depps Verleumdungsklage gegen den Herausgeber der Zeitung als nichtig.

Die Tage vor Gericht sind für Depp damit aber noch nicht vorbei. Der Schauspieler verklagt seine Ex-Frau Amber Heard (34), die in London gegen ihn ausgesagt hatte, in Virginia ebenfalls wegen Verleumdung. Wie „The Hollywood Reporter“ berichtet, müsse der 57-Jährige an drei aufeinander folgenden Tagen im November persönlich vor Gericht erscheinen, um eine eidesstattliche Aussage zu machen.

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