Corona-Lockdown: Diese Regeln kommen ab Montag auf Sachsen zu

Das Bundesland Sachsen hat verschärfte Corona-Massnahmen ab dem 14. Dezember angekündigt. Diese Regeln sollen ab Montag gelten.

Die sächsische Landesregierung reagiert auf die sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und greift noch härter durch. „Wir haben eine der härtesten Regeln, was Ausgangsbeschränkungen angeht, aber es reicht nicht“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (45) am Dienstag (8. Dezember) nach einer Kabinettssitzung. Sachsen hatte sich zuletzt zum bundesweit grössten Hotspot der Pandemie entwickelt.

Diese Einrichtungen müssen schliessen

Ab dem kommenden Montag (14. Dezember) sollen alle Schulen, Kitas und Horte und der Einzelhandel geschlossen werden. Für Schüler soll es also „häusliche Beschulung“ geben. Geöffnet bleiben sollen lediglich Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den Grundbedarf. Dazu gehören Apotheken, Sanitätshäuser, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Poststellen oder Friseure, wie Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (46) erklärte.

Maskenpflicht wird erweitert

Er kündigte zudem ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum an, auf den auch die Maskenpflicht ausgeweitet werden soll. In Alten- und Pflegeheime solle es nur Zugang mit Maske und Schnelltests geben, Sport in geschlossenen Räumen werde verboten.

Die Versammlungsfreiheit soll grundsätzlich gewährleistet werden, allerdings nur mit strikten Gesundheits- und Hygieneauflagen. Bei einer Inzidenz von mehr als 300 sollen Ausnahmeregelungen in Kraft treten. Zwischen dem 23. und 27. Dezember soll es zu Weihnachten zu Lockerungen bei den Kontaktmöglichkeiten kommen: Maximal zehn Menschen einer Familie können sich in diesem Zeitraum treffen. Danach gilt wieder die bereits bestehende Fünf-Personen-Regel aus zwei Haushalten. Hotels und Beherbergungseinrichtungen dürfen vom 23. bis 27. Dezember mittags deshalb auch Gäste aufnehmen. Davor und danach gilt weiterhin das Beherbergungsverbot.

Die angepasste Verordung soll am 11. Dezember 2020 vom Kabinett in einer Sondersitzung verabschiedet werden. Sie wird vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten.

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