Der Lockdown ist in Kraft: Diese Regeln gelten ab heute

Nun ist der zweite echte Lockdown da. Geschäfte und Schulen schliessen, Dienstleistungen werden nicht mehr angeboten. Diese Regeln gelten seit heute.

Vom Lockdown light zum Knallhart-Lockdown: Am vergangenen Wochenende beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Kanzlerin Angela Merkel (66) aufgrund der explodierenden Corona-Zahlen ein weitgehendes Herunterfahren des kompletten Landes. Diese Massnahmen gelten ab dem 16. Dezember bis mindestens 10. Januar.

Kontaktbeschränkungen

Hier hat sich an den allgemeinen Regeln vorerst nichts geändert: Weiterhin dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Nur über die Feiertage gibt es nun eine neue Abmachung: Dann soll sich ein Haushalt mit vier weiteren Personen treffen dürfen, wenn diese nahe Verwandte sind. In den einzelnen Bundesländern kann es aber zu Abweichungen dieser Grundsätze kommen, so werden zum Beispiel in Berlin bereits Kinder ab 12 Jahren hinzugezählt.

Einzelhandel ist geschlossen

In Deutschland kommt flächendeckend der Einzelhandel zum Erliegen. Einzige Ausnahmen: Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken wie zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Reformhäuser, Apotheken, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Poststellen, Drogerien, Banken oder auch Reinigungen. Auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist nicht untersagt. Non-Food-Abteilungen in grossen Supermärkten dürfen aber – zumindest in den meisten Bundesländern – weiterhin ihre Waren anbieten.

Kaum noch Dienstleistungen

Sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe haben ebenfalls ab Mittwoch geschlossen. Dazu zählen unter anderem Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. Ausdrücklich davon ausgenommen sind medizinisch notwendige Anwendungen, wie zum Beispiel die Physio-, Ergo oder Logotherapie, aber auch die medizinische Fusspflege.

Schulen und Kindergärten sind geschlossen

Auch die Schulen sind ab sofort zu. Im Grundsatz einigte man sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz darauf, dass kein Präsenzunterricht mehr stattfindet, die Klassenzimmer also leer bleiben sollen. In diesem Punkt gibt es jedoch die grössten Abweichungen in den einzelnen Ländern: Teilweise wurde bereits in vorgezogene Ferien geschickt, teilweise nur die Präsenzpflicht ausgesetzt, teilweise gibt es Homeschooling, teilweise aber auch Distanzunterricht im Netz. Ähnliches gilt analog für Krippen, Kindergärten und Horte.

Verkauf von Feuerwerk ist verboten

Zum Jahreswechsel wird es aller Voraussicht nach ruhig bleiben in Deutschland. Das Bundesinnenministerium will per Verordnung den Verkauf von Feuerwerken untersagen. Ausserdem gelten in vielen Bundesländern An- und Versammlungsverbote an Silvester und Neujahr, mancherorts greifen sogar strikte Ausgangssperren wie in Bayern. Dringend davon abzuraten ist, sich im Ausland mit Raketen und Böllern auszurüsten, um so dieses Verbot zu umgehen.

Bestehende Regeln bleiben!

Die bereits seit längerem geltenden Corona-Regeln wie zum Beispiel Maskenpflicht, grundsätzliche Schliessungen von Gastronomie sowie Hotellerie, Veranstaltungsverbote und so weiter gelten selbstredend weiterhin. Auch hier gibt es teils komplizierte Regelungen, die sich in den Ländern unterscheiden können und über die sich jeder Bürger informieren sollte. Übrigens: Gottesdienste bleiben grundsätzlich erlaubt, allerdings unter strengen Bedingungen wie Singverbote, Maskenpflicht und Abstandsregeln.

Mögliche Abweichungen in den einzelnen Bundesländern!

Nochmals sei dringend darauf hingewiesen: Aufgrund des föderalen Systems in Deutschland werden die einzelnen Regeln bis auf ganz wenige Ausnahmen von den jeweiligen Landesregierungen bzw. Parlamenten verabschiedet. Deswegen kommt es immer wieder zu Abweichungen und unterschiedlichen Interpretationen. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden offiziellen Seiten Ihres Bundeslandes über die Details.

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