Zwischen Storno und Gebühren: Das raten die Experten für den Urlaub

Die Sehnsucht nach Urlaubsreisen ist ungebrochen.

Quelle: kitzcorner/ Shutterstock.com

In Zeiten von Corona ist bei der Reisebuchung Flexibilität gefragt – von Kunden und Veranstaltern. Experten verraten, worauf Urlauber in Sachen Storno und Gebühren achten müssen.

Nie war Reisen mit so viel Planung verbunden wie derzeit. Wer sich schliesslich für eine Buchung entschieden hat, dem kann es passieren, dass der Urlaub ganz plötzlich doch noch ins Wasser fällt. Die grosse Frage: Bekomme ich mein Geld zurück? Das raten die Reiseexperten bei der Urlaubsplanung in der Corona-Krise.

Viele Reiseveranstalter haben sich den widrigen Umständen angepasst und sind bei Stornierungen und Umbuchungen um einiges kulanter geworden. Dennoch sollten die Kunden ein gewisses Mass an Flexibilität mitbringen. Generell gilt: Urlauber haben immer das Recht, ihre gebuchte Reise zu stornieren, erklärt Vinzenz Greger, Managing Director bei „HolidayCheck“ auf Anfrage von spot on news. Ob und wie hoch die Gebühren dafür sind, hängt vom Veranstalter ab. „Je näher der Urlauber am eigentlichen Abreisetermin storniert, desto höher sind die Stornogebühren“, sagt Greger. Ist man sehr kurzfristig dran, können diese sogar bis zu 90 Prozent betragen, warnt er.

Wann muss ich Stornogebühren bezahlen?

Um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden, empfehlen Reiseexperten, flexibel stornierbare Angebote wahrzunehmen und einen umfassenden Reiseschutz abzuschliessen. „Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt im Krankheitsfall und deckt je nach Art der Police bis zu 100 Prozent der Stornokosten ab“, sagt Gabriela Mendoza, Country Manager beim Reiseportal „weg.de“. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, die wegen Corona abgesagt wird, hat höhere Chancen auf eine Rückerstattung als Individualreisende.

Liegen vor Ort „aussergewöhnliche, zum Buchungszeitpunkt nicht vorhersehbare Umstände vor“, erhalten Kunden ggf. ihre getätigte Anzahlung zurück, erläutert Greger: „Hier fallen auch keine Stornierungskosten an. Die Entscheidung liegt allerdings beim Veranstalter.“ Eine Einstufung als Risikogebiet bedeute nicht automatisch, dass eine Reise kostenfrei stornierbar ist.

Wichtig: „Sagt der Kunde die Reise wegen einer eigenen Corona-Infektion ab, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung“, mahnt Tobias Knaut, Reiseexperte bei „Urlaubspiraten“. Doch auch hier können die entstandenen Kosten von einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden, die kann meist sogar noch nach der Buchung abgeschlossen werden, weiss Knaut.

Wer übernimmt die Kosten, wenn ich im Urlaub in Quarantäne muss?

Auch bei einer Corona-Erkrankung während des Urlaubs scheiden sich die Geister. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hänge vom Reiseziel ab. Einige Länder werben damit, dass sie die Kosten tragen, andere Länder machen deutlich, dass sie in solchen Fällen nicht zahlen. Für Besucher, die etwa ins Vereinigte Königreich einreisen, gilt derzeit eine zehntägige Hotelquarantänepflicht, die vorab zu buchen ist und 1.750 GBP kostet, wie die deutsche Auslandsvertretung informiert. Hilfe bei den Reisevorbereitungen bietet übrigens auch die App „Sicher Reisen“ des Auswärtigen Amts.

Vorheriger ArtikelThomas Bellut: ZDF-Intendant hört auf
Nächster Artikel„GNTM“-Umstyling steht an: Wer bekommt einen Kurzhaarschnitt verpasst?