Rückschlag vor Gericht für Meghan

Für Herzogin Meghan lief es vor Gericht nicht nach Plan. Teile ihrer Klage gegen ein britisches Boulevardblatt wurden offenbar nicht zugelassen.

Herzogin Meghan (38) hat vor Gericht offenbar einen Rückschlag einstecken müssen. Prinz Harrys (35) Ehefrau hat den Herausgeber der britischen Zeitung „Mail on Sunday“, Associated Newspapers, verklagt, weil das Blatt Teile eines vertraulichen Briefes veröffentlichte, den Meghan an ihren Vater geschrieben hatte. Laut „The Telegraph“ hat das Gericht nach einer Anhörung in der vergangenen Woche nun verkündet, dass einige Teile der Klage vorerst nicht zugelassen werden.

Insgesamt hatte Meghan wegen fünf Artikeln – zwei von „Mail on Sunday“ und drei von „Mail Online“ -, die im Februar 2019 veröffentlicht wurden, Klage eingereicht. In ihnen wurden Teile des handgeschriebenen Briefes abgedruckt, den die Herzogin im August 2018 an Thomas Markle (75) geschickt hatte. Das Gericht entschied nun dem Bericht zufolge, dass sich einige der Vorwürfe „als irrelevant“ für die Klage herausstellten. Anderes sei „nicht ausreichend detailliert“ dargestellt oder würde nicht das Grundlegende des Falls betreffen, heisst es weiter. Allerdings erklärte das Gericht auch, dass einige Aspekte des Falls, die nun gestrichen wurden, wieder aufgenommen werden könnten, „wenn sie in die richtige Form gebracht werden“.

Meghan fordert Schadensersatz

In der Anhörung hiess es von Meghans Anwälten, dass der Brief veröffentlicht worden sei, um die „Neugier“ der Leser zu befriedigen, die zuvor „absichtlich erzeugt“ wurde, berichtet „The Telegraph“. Die Zeitung habe durch eine Reihe von Artikeln den Streit zwischen Meghan und ihrem Vater „geschürt“, so die Vorwürfe. Thomas Markle sei belästigt und dahingehend manipuliert worden, Interviews zu geben, erklärten Meghans Vertreter demnach. Teile des Briefs seien zudem weggelassen worden, in denen die Fürsorge Meghans ihrem Vater gegenüber und ihre Sorge, dass dieser von der Presse ausgenutzt werden könne, zu erkennen gewesen wären.

Der Herausgeber der Zeitung bestreitet alle Vorwürfe, insbesondere die Behauptung, dass der Brief in einer Weise bearbeitet wurde, die seine Bedeutung geändert hätte. Meghan fordert in dem Fall Schadensersatz von Associated Newspapers wegen angeblichen Missbrauchs privater Informationen, Urheberrechtsverletzung und Verstosses gegen das Datenschutzgesetz. Sie hatte bereits zuvor erklärt, sollte ihr Geld zugesprochen werden, wolle sie dies an eine Anti-Mobbing-Organisation spenden.

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