Boris Becker legt keine Berufung gegen seine Freiheitsstrafe ein

Keine Berufung: Boris Becker hat eine Entscheidung getroffen.

Quelle: imago images/UPI Photo

Boris Becker hat sich laut seines Anwalts dazu entschlossen, keine Berufung gegen die zweieinhalb Jahre Haft einzulegen, die wegen Insolvenzverschleppung gegen ihn verhängt wurde.

Der ehemalige Tennisprofi Boris Becker (54) hat sich dazu entschieden, die gegen ihn verhängte Haftstrafe eines Londoner Gerichts ohne Berufung zu akzeptieren. Dies habe dessen Anwalt Christian-Oliver Moser in einer Erklärung mitgeteilt, aus der unter anderem „Spiegel“ zitiert. Demnach sei Becker zu dem Entschluss gekommen, „gegen das ihn betreffende Strafurteil des Southwark Crown Court keine Rechtsmittel einzulegen“.

Becker „akzeptiert sowohl das Urteil der Jury als auch das vom Gericht festgesetzte Strafmass“, heisst es weiter. Der Ausnahmesportler wurde Ende April dieses Jahres wegen Insolvenzverschleppung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Er war zuvor in 4 von 24 Anklagepunkten für schuldig befunden worden.

Bereits einmal verlegt

Im direkten Anschluss an dieses Urteil wurde er ins berühmt-berüchtigte Wandsworth Prison in London gebracht, dort befindet er sich inzwischen aber nicht mehr. Gegenüber RTL bestätigte ebenfalls Moser, dass Becker verlegt worden ist. Demnach ist er jüngst im HM Prison Huntercombe untergekommen. In dem Männergefängnis, das sich in Nuffield im englischen Oxfordshire befindet, sitzen derzeit etwa 400 Täter ihre Strafe ab.

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