Keine Anklage gegen 50 Cent nach Mikrofon-Wurf

50 Cent kommt um eine Anklage herum.

Quelle: imago/Bestimage

Ein Mikrofon-Wurf auf der Bühne bleibt ohne Konsequenzen für den US-Rapper 50 Cent. Die Staatsanwaltschaft hat trotz der Gesichtsverletzungen einer Radiomoderatorin entschieden, keine Anklage zu erheben.

Der US-Rapper 50 Cent alias Curtis Jackson (48) muss sich wegen seines Mikrofon-Wurfes nicht vor Gericht verantworten. Wie unter anderem das Promiportal „TMZ“ berichtet, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft mit, dass sie keine Anklage gegen den Musiker erheben wird. Im August 2023 warf 50 Cent übereinstimmenden Medienberichten zufolge zwei Mikrofone von der Bühne der Crypto.com-Arena in Los Angeles. Dabei soll er die Power-106-Radiomoderatorin Bryhana Monegain getroffen haben, die Kopf- und Gesichtsverletzungen erlitt.

Diese stellte anschliessend Strafanzeige bei der Polizei, die den Fall zunächst als Kapitalverbrechen einstufte und dem Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles County vorlegte. Die Behörde habe den Vorfall an die Staatsanwaltschaft der Stadt Los Angeles weitergeleitet, die nun jedoch abschliessend keine Anklage erbeben wird.

50 Cent: Anwalt bestreitet Absicht

Augenzeugen berichteten zuvor, dass dem „In da Club“-Sänger auf der Bühne zunächst ein Mikrofon gereicht wurde, das keinen Ton von sich gab. Dieses habe er anschliessend auf die linke Seite von der Bühne geworfen. Daraufhin sei ihm ein zweites Mikrofon in die Hand gedrückt worden, das ebenfalls defekt war. Dieses habe er mit grösserer Wucht ebenfalls von der Bühne geworfen, allerdings weiter weg vom Bühnenrand als das erste Mikrofon. Dieser zweite Wurf soll dann auch ursächlich für die Verletzungen der Moderatorin gewesen sein.

Ein Konzertbesucher sagte dem „People“-Magazin unmittelbar nach dem Vorfall: „Das ist ein unglücklicher Einzelfall, bei dem sich jemand in einem Bereich aufhielt, in dem er sich nicht hätte aufhalten dürfen.“ Der Anwalt von 50 Cent sagte kurze Zeit später in einem Statement, dass es sich definitiv um keine Absicht gehandelt habe. Sein Mandant würde niemals jemanden absichtlich mit einem Mikrofon schlagen oder bewerfen: „Jemand, der etwas anderes behauptet, hat nicht alle Fakten und ist falsch informiert.“

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