Namensrechte geklaut? Taylor Swift wird verklagt!

Was hat sich Taylor Swift nur dabei gedacht? Der Name ihrer App „The Swift Life“ existierte bereits. Nun verklagt der Eigentümer einer Computer-Firma die Sängerin.

Grober Fehler oder kalkuliertes Risiko? Offenbar hat der US-amerikanische Popstar Taylor Swift (28, „1989“) beim Namen ihrer eigenen App „The Swift Life“ dreist bei einer anderen Firma geklaut. Zumindest was den Namen angeht. Das behauptet zumindest Patrick Benot, Eigentümer des Ein-Mann-Unternehmens SwiftLife, der die Sängerin laut Informationen des Portals „TMZ“ nun deswegen verklagt. Er habe die Namensrechte seiner Computer-Firma bereits 2007 eintragen lassen und nun könne nicht einfach Taylor Swift seine Idee übernehmen.

Er sei nie von ihr oder von ihren Leuten kontaktiert worden, bevor die App auf den Markt kam. Besonders nervig sei, dass auf seiner E-Mail-Adresse help@swiftlife.com sich zahlreiche App-User melden würden. Sein Argument: Swift habe selbst 64 Markenrechte eintragen lassen, er könne sich nicht vorstellen, dass sie oder ihr Team übersehen haben, dass der Name bereits existiere. Unwissenheit sei für ihn in diesem Fall keine Entschuldigung.

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