Beyoncé wird verklagt!

Die schwangere Sängerin hat ziemlichen Ärger am Hals. Im Video zu ihrer Hitsingle ‚Formation‘ sind nämlich Aufnahmen enthalten, für die sie keine Rechte hat.

Der Clip zu der Leadsingle aus dem Album ‚Lemonade‘ beginnt mit einer Aufnahme des verstorbenen Youtube-Stars Messy Mya. Nun haben die Nachlassverwalter von Mya, der mit wahrem Namen Anthony Barré heisst, die Künstlerin angeblich auf umgerechnet 19 Millionen Euro verklagt, weil sie das Material unerlaubterweise für ihr Video verwendet hat.

Der Rapper wurde im Jahr 2010 auf tragische Weise in New Orleans ermordet. Der ‚Formation‘-Clip beginnt mit Myas Worten „Was ist nach New Orleans passiert?“ und „B*tch, ich bin zurück. Auf Anfragen der Mehrheit.“ Wie ‚TMZ‘ berichtete, könnte es der ‚Halo‘-Hitmacherin nun aber teuer zu stehen kommen, Mya in ihrem Video integriert zu haben. Nicht nur habe sie keine Erlaubnis gehabt, die Aufnahmen zu verwenden, sondern die Musikerin habe auch noch alle Versuche ignoriert, vernünftig über das Thema zu reden. Nun sollen die Nachlassverwalter „mehr als 19 Millionen Euro für die Lizenzgebühr und andere entstandene Schäden“ fordern.

Dabei könnte es sonst gerade nicht besser für die brünette Schönheit laufen. In der letzten Woche gab sie voller Freude bekannt, schwanger mit Zwillingen zu sein. Auf ihrer Webseite postete sie stolz eine Reihe an Bildern, die sie mit stark gewölbtem Babybauch zeigen. Bleibt nur zu hoffen, dass Beyoncé der neue gerichtliche Ärger nicht auf das (schwangere) Gemüt schlägt…

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