Was gilt wo? Die liebsten Reiseländer der Deutschen im Corona-Check

Ohne gewisse Formulare und Belege gestaltet sich die Einreise schwer bis unmöglich.

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Für die beliebtesten Reiseziele der Deutschen gelten mitunter verschiedene Regeln zur Einreise. Hier ein Überblick für Italien, Spanien, Österreich, Griechenland und Türkei.

Dem langersehnten Urlaub steht für alle Deutschen mit Fernweh inzwischen (fast) nichts mehr im Wege. Unübersichtlich können aber zuweilen die unterschiedlichen Bestimmungen zur Ein- als auch Ausreise in unseren liebsten Urlaubszielen sein. Aus diesem Grund hier die derzeit geltenden Regeln der fünf liebsten Reiseländer der Deutschen in den vergangenen Jahren: Spanien, Italien, Österreich, Türkei und Griechenland. Alle Angaben stammen vom Auswärtigen Amt.

Spanien

Aus der EU ist die Einreise nach Spanien erlaubt. Einige Regionen gelten jedoch als Risikogebiet: Andalusien, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Ceuta. Seit dem 4. Juli zählen hierzu auch Kantabrien und Katalonien. Für Personen, die aus einem dieser Gebiete zurückkehren, gelten nach der Ausreise die deutschen Quarantänevorschriften: unmittelbar an den Zielort begeben und sich dort für zehn Tage isolieren. Wer aus Deutschland nach Spanien einreist, muss derzeit keinen negativen Test oder Impfnachweis erbringen. Urlauber müssen lediglich im Spain Travel Health Portal ein Formular ausfüllen, das einen QR-Code generiert, den es bei der Einreise vorzuzeigen gilt.

Italien

Die Einreise nach Italien aus Deutschland ist derzeit (Stand: 5. Juli) ohne Quarantänepflicht erlaubt. Per Online-Formular muss sie jedoch angemeldet und dem zuständigen Gesundheitsamt binnen 48 Stunden mitgeteilt werden. Zudem muss bei der Einreise einer der drei folgenden Nachweise erbracht werden: negativer PCR Test (nicht älter als 48 Stunden), Genesungs- oder Impfnachweis (zweite Schutzimpfung vor mindestens 14 Tagen vor Einreise).

Österreich

Wer nach Österreich reisen will, muss für die zehn vorangegangenen Tage einen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ erbringen. Dazu zählen: ein gültiger Nachweis eines negativen Tests (nicht älter als 48 Stunden) sowie ein Impf-, Genesungs- oder Antikörpernachweis. Liegt hiervon nichts vor, so muss man sich Online bei der Pre-Travel-Clearance registrieren und „unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden“, einen Test auf eigene Kosten nachholen. Wer sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hatte, muss nach der Einreise nach Österreich in zehntägige Quarantäne begeben.

Türkei

Die Türkei ist aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen als Risikogebiet deklariert. Es wird von unnötigen Reisen dorthin abgeraten, sie sind aber erlaubt. Wer in die Türkei will, muss innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt ein Formular auf der Seite des türkischen Gesundheitsamts ausfüllen. Beim Check-In wird dieses kontrolliert und daraufhin ein Genehmigungscode gegeben, der bei Kontrollen auf türkischem Boden vorgezeigt werden muss. Zudem muss auch hier ein gültiger Nachweis eines negativen Tests (nicht älter als 48 Stunden), ein Impf-, Genesungs- oder Antikörpernachweis vorgezeigt werden.

Griechenland

Wer nach Griechenland reisen will, muss einen negativen PCR-Test der vergangenen 72 Stunden oder einen Schnelltest der vergangenen 48 Stunden vorlegen. Letzterer muss aus einem Testlabor des Abreiselands stammen. Alternativ zu den Tests kann der Impfausweis vorgezeigt werden, in dem eine mindestens 14 Tage zurückliegende, vollständige Impfung vermerkt ist. Wer in den vergangenen neun Monaten genesen sind, können zudem alternativ eine Bescheidung in digitaler oder schriftlicher Form vorlegen. Auch für Griechenland gilt es vor der Reise eine digitale Registrierung durchzuführen. Diese muss spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt erfolgt sein.

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