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Das lange diskutierte Cannabisgesetz tritt im April 2024 in Kraft. Damit ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland nun offiziell erlaubt. Doch es gibt Einschränkungen, die man kennen sollte.
Lange wurde darüber diskutiert, kurz schien es wieder zu kippen, nun ist es so weit: Ab dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis legal konsumieren und besitzen. Es gibt aber Einschränkungen. Das Wichtigste im Überblick.
Das neue Cannabisgesetz ab April 2024
Aufgrund des steigenden Cannabiskonsums in Deutschland hat die Bundesregierung eine Überarbeitung der Drogenpolitik eingeleitet, heisst es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Das nun in Kraft getretene Gesetz ab dem 1. April 2024 basiert auf dem Zwei-Säulen-Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (58).
Dieses sieht vor, dass Erwachsene Cannabis privat für den Eigenbedarf anbauen dürfen und sich kommerzielle Lieferketten in Deutschland etablieren. Ziel sei es, den illegalen Cannabismarkt einzudämmen, die Qualität zu kontrollieren sowie Aufklärung und Prävention zu stärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen stehe dabei im Mittelpunkt.
Wem ist es erlaubt, Gras zu konsumieren?
Wer ab April 2024 in Deutschland Gras konsumieren will, muss zunächst 18 Jahre alt sein. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren, darüber informiert die Bundesregierung auch auf ihrer offiziellen Website. Für Minderjährige bleibt der Besitz und der Konsum von Cannabis verboten.
Woher bekommt man Cannabis?
Es wird keine Geschäfte geben, die Cannabis verkaufen. Stattdessen muss man Mitglied in einem sogenannten Cannabis Social Club (CSC) mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern werden, wo man das Gras legal kaufen kann. Diese Clubs dürfen Cannabis anbauen und ihren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellen. Finanziert wird der Anbau durch Mitgliedsbeiträge, sie dürfen jedoch frühestens ab dem 1. Juli mit dem Anbau beginnen.
Auch Personen, die nur gelegentlich Cannabis konsumieren, müssen einem Cannabis-Club beitreten, um Gras legal zu beziehen. Denn Cannabis darf nicht von bereits registrierten Mitgliedern bezogen werden. Die Weitergabe und der Verkauf an Jugendliche und Erwachsene sind verboten.
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren mit einer Mitgliedschaft ist die Abgabemenge zudem auf 30 Gramm begrenzt, wobei der THC-Gehalt maximal zehn Prozent betragen darf.
Wie viel darf selbst angebaut werden?
Wem die Mitgliedschaft in einem CSC zu aufwendig ist, kann selbst anbauen. Erwachsene dürfen maximal drei Pflanzen anbauen. Auch in Haushalten mit mehreren Personen darf jede erwachsene Person drei Pflanzen haben. Wer Kinder im Haus hat, muss die Pflanzen allerdings durch geeignete Massnahmen schützen, zum Beispiel in abschliessbaren Schränken oder Räumen.
Samen oder Stecklinge können in einem Cannabis-Club gekauft werden, wofür man nicht Mitglied sein muss. Allerdings ab Juli 2024 zunächst sieben Samen pro Monat.
Doch aufgepasst: Im Kleingarten dürfen keine Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Auch der Handel bleibt strafbar.
Darf überall konsumiert werden?
Gras zu konsumieren, ist nicht überall erlaubt, etwa in der Anwesenheit von Jugendlichen. In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr darf Cannabis ausserdem nicht in Fussgängerzonen konsumiert werden. Auch in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten ist es verboten.
Autofahrer sollten beim Cannabiskonsum ebenfalls vorsichtig sein. Im Strassenverkehr liegt der Grenzwert nach wie vor bei 1,0 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum. Wer mehr im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wie sieht es mit (früheren) Straftaten aus?
Wer mehr als 60 Gramm besitzt, begeht auch trotz Cannabisgesetz eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis geahndet werden kann. Auch die Einfuhr von Cannabis über die Grenze ist nach wie vor gesetzlich verboten.
In anderen Punkten bringt das neue Gesetz allerdings jetzt schon Veränderung in Sachen Strafregister mit sich: Strafen, die noch nicht vollständig verbüsst oder bezahlt sind, werden aufgehoben. Vorausgesetzt, sie sind nach neuem Recht nicht mehr strafbar.