„Fack Ju Göhte“: Wieder alles offen im Markenrechtsstreit

Die Constantin Film GmbH kann wieder auf einen Markenschutz für „Fack Ju Göhte“ hoffen. Der Europäische Gerichtshof stuft den Titel nicht als moralisch verwerflich ein.

Teilsieg für die „Fack Ju Göhte“-Macher! Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg haben am Donnerstag die jüngste Entscheidung im Markenrechtsstreit gegen die Constantin Film Produktion GmbH gekippt. Demnach ist der Titel moralisch nicht verwerflich. Das Markenamt – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) – muss nun erneut über den Fall entscheiden.

Urteil des Gerichtshofs

Im Urteil des Gerichtshofs heisst es unter anderem, „dass der Titel besagter Filmkomödien, obwohl der Begriff ‚Fack Ju‘ mit dem englischen Ausdruck ‚fuck you‘ in Verbindung gebracht werden kann, vom allgemeinen deutschsprachigen Publikum nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen wurde“.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass „die Wahrnehmung dieses englischen Ausdrucks durch das deutschsprachige Publikum, obwohl er diesem bekannt ist und es seine Bedeutung kennt, nicht zwangsläufig dieselbe wie die eines englischsprachigen Publikums ist, weil in der Muttersprache die Empfindlichkeit wesentlich stärker als in einer Fremdsprache sein“ könne.

Wichtig war dem Gericht auch der Hinweise darauf, dass „der Titel der fraglichen Komödien und damit die angemeldete Marke nicht aus diesem englischen Ausdruck als solchem“ bestünden, „sondern aus dessen lautschriftlicher Übertragung ins Deutsche, ergänzt um das Element ‚Göhte'“.

Rechtsstreit um erfolgreiche Trilogie

Alle drei Filme der Komödientrilogie, „Fack Ju Göhte“ (2013), „Fack Ju Göhte 2“ (2015) und „Fack Ju Göhte 3“ (2017), sind in der Liste der erfolgreichsten deutschen Filme nach Zuschauerzahlen sehr weit oben zu finden: Das Original liegt mit mehr als 7,3 Millionen Zuschauern auf Platz acht, der zweite Teil ist mit mehr als 7,7 Millionen Zuschauern sogar auf dem sechsten Platz und mehr als 6,1 Millionen Kinobesucher hievten den dritten Teil immerhin noch auf Platz 19.

Der Stein des Anstosses für den laufenden Rechtsstreit liegt schon länger zurück. Constantin Film wollte den Filmtitel im Jahr 2015 beim EUIPO europaweit als Marke für verschiedene Merchandisingprodukte eintragen lassen. Das wurde jedoch noch im selben Jahr zurückgewiesen. Daraufhin legte das Unternehmen Beschwerde ein, denn die Bezeichnung „Fack Ju Göhte“ sei weder vulgär, noch verstosse sie gegen die guten Sitten. Nach weiterem Hin und Her ist nun wieder das EUIPO am Zug.

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