Friseur, Optiker und Co.: So schützen sie ihre Kunden und Mitarbeiter

Bald dürfen die Deutschen wieder zum Friseur, Optiker oder Fusspfleger. Doch vorher muss die Sicherheitsfrage geklärt werden. Fielmann entwickelt Hygienestandards für die Branche, für die Podologen läuft eine Petition – und die Friseurverbände erhöhen den Arbeitsschutzstandard.

Ab kommenden Montag gilt Maskenpflicht beim Einkaufen – in ganz Deutschland. Ausserdem dürfen wir uns dann wieder vom Profi die Haare schneiden, färben und stylen lassen. Gleiches gilt für die passende Brille zum Look – im Bereich der Fusspflege läuft immerhin eine Petition für eine baldige Öffnung. Doch so schön diese Aussichten nach Wochen der geschlossenen Geschäfte sind, gerade bei Dienstleistern mit engem Kontakt zum Kunden sind in Corona-Zeiten beide Seiten besonderen Risiken ausgesetzt. Welche Massnahmen zur Hygienevorsorge und Infektionsprävention haben sich die Geschäfte einfallen lassen? Hier ein Überblick.

Optiker

Für den Besuch beim Optiker sind besondere Hygienestandards notwendig. Wie soll die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter in dieser Branche geschützt werden? Das Familienunternehmen Fielmann hat Hygienestandards definiert und diese werden jetzt in seinen augenoptischen Fachgeschäften und Hörakustik-Studios umgesetzt:

„Alle Mitarbeiter werden in der Anwendung der Hygienehinweise geschult, mit Schutzausrüstung für Augen, Nase, Mund und Hände ausgestattet. Selbstverständlich werden wir Produkte, Geräte und Flächen regelmässig gemäss dem vorgegebenen Verfahren desinfizieren“, fasst Marc Fielmann, Vorstandsvorsitzender der Fielmann AG, zusammen. Auf diese Weise soll die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter geschützt und gleichzeitig ein sicherer Notdienst für die Menschen angeboten werden können, „die in diesen Tagen besonders auf ihre Brille oder ihr Hörsystem angewiesen sind“.

Doch damit nicht genug. Gemeinsam mit Prof. Dr. Exner, dem Direktor des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit sowie geschäftsführendem Direktor des Zentrums für Infektiologie und Infektionsschutz am Universitätsklinikum Bonn, wird Fielmann diese Hygienestandards nicht nur weiterentwickeln. Sowohl die Standards als auch die Praxiserfahrungen sollen mit anderen Unternehmen geteilt werden, „um einen Beitrag zum Infektionsschutz sowie zur Aufrechterhaltung systemrelevanter Versorgung zu leisten“, erklärt Fielmann.

Friseur

Für die Wiedereröffnung der Friseurbetriebe ab dem 4. Mai ist ebenfalls ein Arbeitsschutzstandard mit verbindlichen Regeln entwickelt worden. Damit soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus bei Friseurtätigkeiten reduziert werden. Das Regelwerk stammt von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Abstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV Friseurhandwerk). Viele Massnahmen wird der Kunde nicht unbedingt bemerken. Diese schon:

Nach dem Betreten des Salons soll der Kunde sich die Hände desinfizieren. Nur der Kunde und der zuständige Beschäftigte dürfen sich einander nähern. Beide müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen sowie der Kunde einen Einmalumhang, der alle möglichen Kontaktpunkte abdeckt; der Friseur trägt Einmalschutzhandschuhe. Die Distanz von mindestens 1,5 Metern muss um jeden Arbeitsplatz sowie an den Waschbecken und auf den Wegen dorthin eingehalten werden. Nach jeder Behandlung sollen Arbeitsmaterialien sowie Kontaktflächen wie Friseurstuhl und Ablagen gereinigt werden.

Neben den Hygienemassnahmen ändert sich auch einiges bei den konkreten Dienstleistungen: Die Haare müssen vor jeder Behandlung gewaschen werden. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege werden derzeit nicht angeboten. Auch die Haare selbst zu föhnen, wird nicht mehr möglich sein, um den Kontakt des Kunden mit den Geräten zu reduzieren. Bewirtung und Zeitschriften stehen aktuell ebenfalls nicht zur Verfügung. Und damit keine Wartezeiten im Salon oder gar Schlangen ausserhalb entstehen, soll der Friseurbesuch nur noch mit Termin möglich sein.

Fusspflege

Ein dritter Berufszweig, der einen engen zwischenmenschlichen Kontakt mit sich bringt, ist der des Fusspflegers. Anders als beispielweise zum Friseur oder Optiker, darf man aktuell nur mit Rezept zum Podologen. Dagegen wehrt sich Timor Gerlach-v. Waldthausen, Geschäftsführer der Eduard Gerlach GmbH. Er hat eine Petition eingereicht: „Fusspflege zeitgleich ab 04.05. analog zu Friseuren wieder erlauben“, so das Thema.

Seine Argumente: „In der Fusspflege wird grundsätzlich unter einem hohen hygienischen Standard gearbeitet. Darunter gehört laut Hygieneverordnung unter anderem auch ein Mundschutz für den Behandler. Dies ist also für die entsprechenden Studios nichts Neues oder Ungewöhnliches.“ Viele Fusspfleger würden zudem mit Schutzbrille arbeiten. Ausserdem sei für viele Kunden der Besuch beim Fusspfleger alle drei bis vier Wochen „zwingend nötig da diese sogenannte Problemfüsse“ hätten. Ohne einen regelmässigen Besuch beim Podologen sei „ein schmerzfreies/entspanntes Laufen gar nicht möglich“.

Als einen weiteren „nicht zu unterschätzenden Punkt“ werden die „örtlichen Gegebenheiten“ genannt. Viele Fusspflegestudios seien inhabergeführt und im Gegensatz zu den Friseuren bestehe hier kein Kontakt zwischen den Kunden. „Ein Einkauf, ein Besuch beim Arzt oder die Bus- und Bahnfahrt ist ein wesentlich grösseres Infektionsrisiko als der dringend nötige Termin zur Fusspflege“, ist sich der Initiator sicher.

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