Moses Pelham vs. Kraftwerk: Neues Urteil – aber kein Ende in Sicht?

Im Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk um zwei Sekunden Musik hat der Bundesgerichtshof ein neues Urteil gefällt. Beendet ist der Streit damit aber wohl nicht.

Zwei Sekunden Musik beschäftigen Rapper und Musikproduzent Moses Pelham (49) nun schon seit über zwei Jahrzehnten – und der Rechtsstreit mit den Elektropop-Vorreitern von Kraftwerk scheint weiterhin nicht zu Ende sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute (30. April) „das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen“, wie im Urteil zu lesen ist. Was bedeutet das? Und worum geht der Rechtsstreit eigentlich?

Darum dreht sich der Rechtsstreit

Im Jahr 1997 veröffentlichte Pelham gemeinsam mit der Sängerin Sabrina Setlur (46) den Song „Nur mir“. Der Musikproduzent hatte dafür „zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel ‚Metall auf Metall‘ elektronisch kopiert (‚gesampelt‘) und dem Titel ‚Nur mir‘ in fortlaufender Wiederholung unterlegt“, heisst es im Sachverhalt. Kraftwerk sehen dadurch „ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt“. Der Rechtsstreit ging seither durch so gut wie alle Instanzen.

Das hat der BGH entschieden

Laut BGH durfte Moses Pelham im Jahr 1997 die Sequenz ohne Rücksprache kopieren und verwenden. Das würde damals unter Kunstfreiheit fallen. Allerdings schliesse eine verschärfte EU-Richtlinie zu solchen Samples seit Dezember 2002 dies aus. Ab diesem Zeitpunkt komme „eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts der Kläger in Betracht“. Ein Ende scheint mit diesem BGH-Urteil nicht erzielt. Es wirft weitere Fragen auf, die geklärt werden müssen.

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