Corona-Gipfel: Darauf einigten sich Bund und Länder

Bund und Länder haben sich geeinigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte am Mittwochabend die neuen Anti-Corona-Massnahmen vor.

Mit eineinhalb Stunden Verzögerung haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (66), der Bayerische Ministerpräsident, Markus Söder (53), und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (55), am Mittwochabend die ersten Beschlüsse vorgestellt, die Bund und Länder beim Corona-Gipfel in Berlin getroffen haben. Dabei machte die Kanzlerin deutlich: „Wir sind in einer Phase der Pandemie, die ernst ist.“

Neues zu Maskenpflicht und Veranstaltungen

Um 22:15 Uhr startete die Pressekonferenz im Kanzleramt. Merkel betonte, welch „absolut wichtigen Schritt“ man mit den neuen Beschlüssen gehe. Um auf die steigenden Infektionszahlen zu reagieren, werden weitreichende Kontaktbeschränkungen eingeführt. Bedeutet: Galt bislang ein Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche als Grenzmarke, sollen entsprechende Massnahmen künftig schon ab 35 Neuinfektionen ergriffen werden. Die Rede ist unter anderem von einer ergänzenden Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie einer Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr.

Auch die erlaubte Besucherzahl bei Veranstaltungen soll eine weitere Beschränkung erfahren. „Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab einer Inzidenz von 35 soll eine Teilnehmerbegrenzung bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten“, zitiert etwa die „Tagesschau“ aus dem Beschluss. Werden 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche registriert, sinke die zugelassene Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum auf zehn Personen. Bei privaten Veranstaltungen dürften maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen.

Keine Einigung über Beherbergungsverbot

Das Beherbergungsverbot beschäftigt Bund und Länder weiterhin. Wie Merkel sagte, konnte am Mittwoch keine finale Einigung getroffen werden. Der Stand der Dinge: Über die Herbstferien werde man an den bestehenden Regelungen festhalten und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darüber debattieren.

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