Halloween in Corona-Zeiten: Das rät die Polizei

Kann man seine Kinder in diesem Jahr zu Halloween auf die Strasse schicken? Trotz Corona? Dazu rät die Polizei.

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ziehen eigentlich gruselige Gestalten von Haus zu Haus, um Süssigkeiten zu ergattern. Wer sich weigert, den verkleideten Kindern ihren Wunsch zu erfüllen, muss meist mit fiesen Streichen rechnen. Doch ist dies kurz vor dem angekündigten Teil-Lockdown aufgrund der weiterhin massiv steigenden Corona-Infektionszahlen überhaupt noch vertretbar? Oder sollten die Kinder besser zu Hause bleiben? Das Polizeipräsidium Niederbayern hat nun in einer Pressemitteilung erklärt, wie man sich am besten verhalten solle.

Darin heisst es, dass man in diesem Jahr möglichst auf das Umherziehen von Haustür zu Haustür verzichten solle. Wenn man dennoch an fremden Haustüren klingeln wolle, sollte man unbedingt dafür Verständnis aufbringen, wenn „pandemiebedingt viele Türen geschlossen bleiben“. Ein im Idealfall begleitender Erziehungsberechtigter solle den Kindern erklären, dass verschlossene Türen zu respektieren sind. Ausserdem solle man auf die Einhaltung der Infektionsschutzmassnahmen „Abstand, Hygiene, Maske“ achten.

Kein Freibrief für Straftaten

Generell bedeute Halloween ausserdem kein Freibrief für Straftaten. Diese würden nicht geduldet und von den Dienststellen konsequent verfolgt. Die Polizei warnt: Für ein Vergehen der Sachbeschädigung sehe das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Zudem müsse man für den entstandenen Schaden aufkommen. Auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren könnten unter bestimmten Voraussetzungen für eine Wiedergutmachung zur Verantwortung gezogen werden.

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