Telefonische Krankschreibung ist zurück: Diese Bedingungen gelten

Ab sofort können sich Patienten wieder per Telefon krankschreiben lassen. Allerdings gelten neue Bedingungen.

Quelle: imago/Steinach

Keine schwere Erkrankung und vertrauter Arzt: Jetzt ist die telefonische Krankschreibung (wieder) möglich. Doch es gibt einige Änderungen im Vergleich zur Regelung während der Corona-Pandemie.

Die Neuregelung zur telefonischen Krankschreibung ist in Kraft getreten. Der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken winkte laut übereinstimmenden Medienberichten am 7. Dezember den bereits seit Sommer vorliegenden Bundestagsbeschluss durch und setzte dies damit unmittelbar in Kraft. Damit gilt nun – wie ähnlich geregelt schon während der Corona-Pandemie – ab sofort, dass sich Arbeitnehmer bei ihrem Hausarzt telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen können. Allerdings gelten einige Ausnahmen, Bedingungen und Einschränkungen. Auch einige Neuerungen sind beschlossen worden.

So dürfen die Patienten zum einen nur leichte Krankheitssymptome vorweisen, die Art der Erkrankung beschränkt sich aber nicht mehr nur auf Atemwegserkrankungen wie während der Corona-Pandemie. Ausdrücklich möglich ist jetzt auch eine telefonische Krankschreibung bei anderen Leiden wie zum Beispiel Unwohlsein, Regelschmerzen, Migräne, Durchfallerkrankungen oder einfach nur leichten Kopfschmerzen.

Telefonische AU nur für maximal fünf Tage

Im Bundestagsbeschluss ist lediglich von der Bedingung die Rede, dass „keine schwere Symptomatik“ vorliegen dürfe. Auch der Bundesausschuss konkretisierte diese Vorgabe nicht weiter, und belässt die Entscheidung somit dem Arzt, der die Krankengeschichte des Patienten kennt und am besten bewerten und einschätzen kann, ob ein persönliches Erscheinen in der Praxis notwendig ist oder eben nicht.

Eine weitere Bedingung ist, dass man mit dem Hausarzt vertraut sein muss. Konkret bedeutet dies, dass man in den letzten zwei Jahren mindestens einmal zur Behandlung oder zur Untersuchung vor Ort gewesen sein muss, damit der Arzt überhaupt telefonisch eine Krankschreibung ausstellen darf. Auch muss der Arzt sich vergewissern, dass die anrufende Person auch tatsächlich die Person ist, die erkrankt ist und eine AU benötigt.

Wie darüber hinaus übereinstimmend Medien berichten, beschränkt sich die telefonische AU jetzt allerdings nur noch auf maximal fünf Kalendertage. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen habe argumentiert, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon abgesenkt seien. Das ausgestellte Dokument müsse gegenüber den Arbeitgebern einen „verlässlichen Beweiswert“ haben.

Grosse Entlastung für die Praxen

Die Arztpraxen ächzen derzeit unter einer hohen Krankheitslast in der Bevölkerung und sind vielerorts heillos überlastet. Deswegen kommt diese Neuregelung für viele Ärzte wie gerufen. So sagte der Hausärzteverbandschef Markus Beier dem „Deutschlandfunk“, dass dies allen Beteiligten helfe. Ein mögliches Missbrauchspotenzial stufte er als gering ein. „Wir brauchen Zeit für die wirklich Kranken“, so Beier.

In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ sprach sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ebenfalls für die telefonische Krankschreibung aus. Diese sei eine „wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte“.

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