Berliner Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung gegen Till Lindemann ein

Till Lindemann bei einem Auftritt seiner Band Rammstein.

Quelle: imago/Gonzales Photo

Auch in Berlin sind inzwischen die Ermittlungen gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann eingestellt worden. Das teilten die Anwälte des Musikers mit.

Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann (60) sind eingestellt worden. Das geht aus einer Presseerklärung von Lindemanns Anwälten hervor, die ihn in dem Anliegen vertreten und weiterhin vertreten werden. Diese Entscheidung wurde „mangels hinreichenden Tatverdachts“ getroffen, geht aus dem Schreiben hervor.

„Sämtlichen Anzeigenerstattern ist gemein, dass ihre Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrungen gestützt waren, sondern ausschliesslich auf die Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und die darauffolgenden Medienberichte“, heisst es weiter. Weil die „Anzeigenerstatter nicht zu angeblichen Opfern von Till Lindemann zählen, steht ihnen ein Rechtsmittel gegen die Verfahrenseinstellung nicht zu“.

Die Nordirin Lynn hatte im Mai dieses Jahres angegeben, „anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Vilnius (Litauen) am 23.05.2023 unter Drogen gesetzt worden zu sein“. Kurz darauf erhob auch Influencerin Shyx in einem YouTube-Video Anschuldigungen.

In einem offiziellen Schreiben der Staatsanwaltschaft Vilnius wurde bereits am 23. Juni 2023 mitgeteilt, dass es dort zu keinem Ermittlungsverfahren gegen Lindemann kommen wird. Dieser Entschluss sei demnach „nach ordnungsgemässer Untersuchung und Bewertung der zur Klärung der Umstände des Vorfalls erhaltenen Daten“ geschehen.

So kam es zu den Ermittlungen in Berlin

Eine Pressesprecherin hatte Mitte Juni der Nachrichtenagentur spot on news bestätigt, dass damals „aufgrund mehrerer Strafanzeigen Dritter – sprich, nicht am etwaigen Tatgeschehen beteiligter Personen – sowie von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft Berlin“ gegen den Musiker Ermittlungen eingeleitet worden sind.

Dabei ging es demnach um „Tatvorwürfe aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“. Weitere Angaben seien damals nicht möglich gewesen, „um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der potentiell Geschädigten und des Beschuldigten“, hiess es weiter.

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