Ed Sheeran muss blechen

Der englische Sänger wird wegen Urheberrechtsverletzung auf eine Zahlung in Millionenhöhe verklagt. Dabei ist er gerade für das Schreiben seiner eigenen Songs bekannt.

Ed Sheeran wird auf umgerechnet rund 18 Millionen Euro verklagt.
Der 25-jährige Sänger muss sich einer Klage von Martin Harrington und Thomas Leonard stellen, die behaupten, sein Song ‚Photograph‘ sei eine Eins-zu-Eins-Kopie ihres Liedes ‚Amazing‘ aus dem Jahr 2009. Es wurde damals von Grossbritanniens ‚X-Factor‘-Gewinner Matt Cardle herausgebracht. Ihr Anwalt Richard Busch reichte am vergangenen Mittwoch (8. Juni) eine Klage über rund 18 Millionen Euro gegen Ed Sheeran beim Bundesgericht in Los Angeles ein. Darin heisst es: „Der Refrain von ‚Amazing‘ und dem urheberrechtsverletzenden ‚Photograph‘ haben 39 identische Noten – das heisst, die Noten stimmen in Tonlage, Rhythmus und ihrer Platzierung im Takt überein.“ Die Gemeinsamkeiten beider Lieder sollen deren Hauptbestandteile betreffen. „Die Ähnlichkeiten gehen über das Wesentliche hinaus, das unabhängige Urheberrechtsverletzung beweist, und stechen vielmehr hervor. Die Ähnlichkeit von Worten, Gesangsstil, Melodie und Rhythmus sind eindeutige Anzeichen, neben anderen Dingen, dass ‚Photograph‘ ‚Amazing‘ kopiert“, heisst es weiter. Neben Ed Sheeran werden in der Anklage auch sein Co-Komponist Johnny McDaid, die Herausgeber ‚Sony/ATV Songs‘ und ‚Polar Patrol Music‘, das Tour-Unternehmen ‚Nathan Cable Touring‘ und das Plattenlabel ‚Warner Musik Group‘ benannt.

Der britische Singer-Songwriter ist keineswegs der Einzige, dem Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Robin Thicke und Pharrell Williams wegen der Ähnlichkeit zwischen ihrer Single ‚Blurred Lines‘ und Gayes Song ‚Got To Give It Up‘ auf rund sechseinhalb Millionen Euro verklagt.

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