Gina-Lisa Lohfink: So geht es vor Gericht weiter

Gina-Lisa Lohfink wurde im Sommer wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Dagegen will sie kämpfen. Ihr Verteidiger erklärt, wie es vor Gericht weitergeht.

Im August fiel gegen Gina-Lisa Lohfink (30) ein Urteil wegen falscher Verdächtigung – und der TV-Star will sich dagegen wehren. Das Berliner Amtsgericht hatte Lohfink zu einer Zahlung von 20’000 Euro Strafe verurteilt, weil sie zwei Männer fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt haben soll. Eigentlich habe sie in Berufung gehen wollen, wird das Model nun von „stern“ zitiert.

Aber auch, wenn sie finde, dass sie „zu Unrecht verurteilt wurde“, erklärte sie weiter, dass sie eine weitere Gerichtsverhandlung, die teils verächtliche Berichterstattung, die Kommentare im Internet und die Pöbeleien auf der Strasse nicht mehr ertragen könne: „Diesen Albtraum will ich nicht noch einmal erleben.“

Aufgeben will die 30-Jährige dennoch nicht: Sie seien vom Rechtsmittel der Berufung zum Rechtsmittel der Revision übergegangen, erklärt Lohfinks Anwalt, Burkhard Benecken, dem „stern“. Anders als bei der Berufung gehe es so nicht noch einmal um die Feststellung von Tatsachen, sondern das Urteil werde auf Rechtsfehler geprüft. „In der Regel gibt es dabei keine mündliche Verhandlung mehr, sondern das Verfahren ist schriftlich.“ Diese Sprungrevision führe dazu, dass eine Instanz übersprungen werde, heisst es weiter. Für die Revision sei das Kammergericht Berlin zuständig.

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