Diese Corona-Massnahmen werden verschärft

Bund und Länder haben sich auf eine teilweise Verschärfung der Corona-Massnahmen geeinigt. Dazu gehört eine Verringerung der Teilnehmerzahl bei privaten Zusammenkünften. Für Weihnachten und Silvester gelten gesonderte Regeln.

Angela Merkel (66) und die Ministerpräsidenten haben neue Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Bundeskanzlerin betonte, es bedürfe „noch einmal einer Kraftanstrengung“. Teilweise werden die bestehenden Massnahmen ab 1. Dezember verschärft. An den Weihnachtsfeiertagen und auch Silvester gelten Sonderregeln.

Geltende Massnahmen werden verlängert

Zunächst heisst es in dem Beschluss, dass die am 28. Oktober 2020 getroffenen Massnahmen bundesweit bis zum 20. Dezember verlängert werden, da eine Trendumkehr bei den Infektionszahlen noch nicht erreicht wurde. Die geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben deshalb weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie kann weiterhin keine Gäste empfangen.

Auch die Übernachtungsangebote im Inland können weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Regierung rät insbesondere von touristischen Reisen ins Ausland ab, auch im Hinblick auf die Skisaison. Wie geplant, bleiben Schulen und Kindergärten mit dem neuen Beschluss geöffnet.

Private Treffen

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind sind laut Beschlusspapier auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Maskenpflicht

Des Weiteren wird die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen erweitert. Sie gilt an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, „an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.“ Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist somit auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen künftig Pflicht.

Quarantänezeit

Durch die in grösserer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests haben sich Bund und Länder auf eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit geeinigt. Eine kürzere Quarantänezeit entlaste die betroffenen Bürger und die Gesundheitsämter und mildere die wirtschaftlichen Folgen. Die Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen – unter der Bedingung eines negativen Testergebnisses (Antigen-Schnelltest) – wird deshalb von 14 auf zehn Tage verkürzt.

Sonderregelungen an Weihnachten und Silvester

An den Weihnachtsfeiertagen und auch an Silvester, werden die Regeln zu den privaten Zusammenkünften gelockert. Dann sind Treffen mit maximal zehn Personen unabhängig von den beteiligten Haushalten erlaubt. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht miteingenommen.

Ausserdem wurde beschlossen, dass kein allgemeines Feuerwerks- und Böllerverbot zum Jahreswechsel gelten soll. Es wird lediglich „empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.“ Die Verwendung von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Strassen wird jedoch untersagt, um grössere Gruppenbildungen zu vermeiden.

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