„Schmähgedicht“: Böhmermann verliert gegen Merkel

Eine Unterlassungsklage von Jan Böhmermann gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde am Dienstag vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Unterlassungsklage von TV-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann (38, „Ich hab Polizei“) gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (64) am heutigen Dienstag abgewiesen. Böhmermann könne „von der Bundesrepublik Deutschland keine Unterlassung im Zusammenhang mit Äusserungen der Bundeskanzlerin […] zum sogenannten ‚Schmähgedicht‘ verlangen“, heisst es in einer Pressemitteilung zu dem Urteil vom 16. April.

Böhmermann wollte Merkel verbieten lassen, sein umstrittenes „Schmähgedicht“ als „bewusst verletzend“ zu bezeichnen. Die Bundeskanzlerin hatte sich 2016 zu dieser Äusserung hinreissen lassen, kurz darauf die Aussage aber selbst als „Fehler“ bezeichnet. Laut dem Verwaltungsgericht sei eine Wiederholung der Aussage nicht zu erwarten und deshalb sei das Unterlassungsbegehren unzulässig. Merkel habe ausserdem während des Verfahrens eine Wiederholung ausgeschlossen.

Die Erklärung sei zudem nicht rechtswidrig gewesen und „ein vertretbares und allein auf den Text des Gedichts bezogenes Werturteil.“ Ende März 2016 hatte der Satiriker in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ sein „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (65) vorgetragen, das in Deutschland und der Türkei für Aufsehen gesorgt hatte. Ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes gegen Böhmermann wurde eingestellt. Der Paragraf 103, der sich mit dem Vorwurf der Majestätsbeleidigung beschäftigte, wurde in Folge der Böhmermann-Affäre zum Beginn des Jahres 2018 sogar abgeschafft. In einem zivilrechtlichen Verfahren wurde Böhmermann allerdings verboten, Teile des Gedichtes zu wiederholen.

Nichts für Laien

Auf Twitter trat Böhmermann nach der gescheiterten Unterlassungsklage noch einmal nach. „Humor bleibt in Deutschland ein allgemein und juristisch unsicheres, hochgefährliches Geschäft für engagierte Draufgängerinnen und zwielichtige Idealisten, die sich die Welt nicht von bild.de erklären lassen wollen. Laien sollten darum die Finger davon lassen“, twitterte Böhmermann. Gegen die Entscheidung vom 16. April kann er jedoch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, wie es von Seiten des Gerichts weiter heisst.

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